Seit dem 01.10.2015 ist die geänderte “Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten“ (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) in Kraft getreten.
Bestandteil der Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung ist der verpflichtende Implantatpass, der zukünftig von Gesundheitseinrichtungen nach Implantation von bestimmten medizinischen Implantaten (aktive implantierbare Medizinprodukte, Herzklappen, nicht resorbierbare Gefäßprothesen und -stützen, Gelenkersatz für Hüfte oder Knie, Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen sowie Brustimplantate) an die Patienten ausgehändigt wird.
Damit will der Gesetzgeber die Patientensicherheit bei der Anwendung von Implantaten weiter verbessern.