Seit dem 01.10.2015 ist die geänderte “Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten“ (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) in Kraft getreten.
Bestandteil der Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung ist der verpflichtende Implantatpass, der zukünftig von Gesundheitseinrichtungen nach Implantation von bestimmten medizinischen Implantaten (aktive implantierbare Medizinprodukte, Herzklappen, nicht resorbierbare Gefäßprothesen und -stützen, Gelenkersatz für Hüfte oder Knie, Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen sowie Brustimplantate) an die Patienten ausgehändigt wird.
Damit will der Gesetzgeber die Patientensicherheit bei der Anwendung von Implantaten weiter verbessern.
Die Implantate der SPIGGLE & THEIS GmbH gehören nicht zu den medizinischen Implantaten wie in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung definiert.
Da für uns die Sicherheit und Zufriedenheit unserer Kunden und der Patienten oberste Priorität hat, legt die SPIGGLE & THEIS GmbH dennoch bereits seit der Markteinführung 1998 den Mittelohrimplantaten (Partial- und Total-Implantate sowie Stapes-Prothesen) und den Lid-Implantaten einen entsprechenden Implantatpass bei. Dieser ermöglicht dem Anwender, nach Implantation alle für die Sicherheit des Patienten wichtige Angaben nachvollziehbar zu haben und ergänzende Informationen hierin zu dokumentieren.
Für weitergehende Fragen steht Ihnen die SPIGGLE & THEIS GmbH jederzeit gerne zur Verfügung!
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